KLASSE A
Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge.
(Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenk-berechtigung für die Klassen AM, A1 und A2.)
Mindestalter:
24 Jahre; 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Besitz der Klasse A2. Das heißt: Die Fahrprüfung darf frühestens am jeweiligen Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Mehrphasen-Ausbildung
Die Ausbildung für die Klasse A unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist aber insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erwor-ben wird.
Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer einer Lenkberechtigung der Klassen A1, A2 oder A hat folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge zu umfassen:
1.ein Fahrsicherheitstraining, ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch und ein Gefahrenwahrneh-mungstraining, die alle an einem Tag abzuhalten sind, im Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung sowie
2.eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von vier bis 14 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung.
Zwischen der Absolvierung der in Z 1 und 2 genannten Inhalte hat ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten zu liegen.“
Prüfungsfahrzeuge
Einspurige Krafträder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mindestens 595 cm³ und einer Leistung von mindes-tens 40 kW (55 PS).
Für sämtliche Prüfungsfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A gilt
Wird die Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung (kein Schalthebel) absolviert, ist die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge zu beschränken.
Kosten: ab € 1140,-- / ab dem 39 Lebenjahr: ab € 1280,--