KLASSE A2
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind; (48 PS entspricht mind. 175 kg Fahrzeuggewicht)
Gedrosselte Fahrzeuge sind zulässig, wenn die Leistung der Ausgangsversion nicht mehr als doppelt so hoch ist (bei 35 kW nicht mehr als 70 kW)
Mindestalter:
18 Jahre (prakt. Fahrprüfung frühestens am 18. Geburtstag)
Prüfungsfahrzeuge Klasse A2:
Einspurige Krafträder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mindestens 395 cm³ und einer Leistung von mindestens 25 kW (34 PS)
Voraussetzungen für die Erweiterung von der Klasse A2 auf die Klasse A:
- Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2
- Mehrphasenausbildung für Klasse A2 (oder A1) absolviert
- Je nach Wunsch des Kandidaten entweder prakti-sche Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A (ohne Ausbildungsverpflichtung) oder praktische Schulung in der Dauer von sieben Unterrichtseinheiten auf einem Motorrad der Klasse A
Mehrphasen-Ausbildung:
Die Ausbildung für die Klasse A unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist aber insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erwor-ben wird.
Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer einer Lenkberechtigung der Klassen A1, A2 oder A hat folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge zu umfassen:
1.ein Fahrsicherheitstraining, ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch und ein Gefahrenwahrneh-mungstraining, die alle an einem Tag abzuhalten sind, im Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung sowie
2.eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von vier bis 14 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung.
Zwischen der Absolvierung der in Z 1 und 2 genannten Inhalte hat ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten zu liegen.“
Kosten: ab € 1140,--