KLASSE C1E
ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeug-kombination 12000 kg nicht übersteigt,
ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt;
Mindestalter:
18 Jahre
Prüfungsfahrzeuge
Kombinationen aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mindestens 1250 kg, einer Gesamt-masse von mindestens 800 kg und
a)einer Gesamtlänge von mindestens 8 m,
b)einer Bauartgeschwindigkeit von mindestens 80 km/h und
c)einem Frachtraum, der aus einem geschlossenen Körper besteht, der mindestens so breit und so hoch wie die Führerkabine ist und mit dem sichergestellt ist, dass die Sicht nach hinten nur über die Außenspiegel des Zugfahrzeuges möglich ist;
Kosten: ab € 1610,--