KLASSE C+E
falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nicht anders festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter:
siehe Klasse C
Prüfungsfahrzeuge Klasse CE
entweder Sattelkraftfahrzeuge oder Kombinationen aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse C gemäß Z 3 und einem Anhänger mit einer Länge von mindestens 7,5 m, die
a)eine höchste zulässige Gesamtmasse von mindestens 20 000 kg und eine Gesamtmasse von mindestens 15 000 kg haben,
b)eine Gesamtlänge von mindestens 14 m aufweisen,
c)eine Breite von mindestens 2,4 m aufweisen,
d)eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 80 km/h aufweisen,
e)mit einem mehrstufigen Gruppengetriebe mit mindestens 8 Vorwärtsgängen,
f)einem Antiblockiersystem,
g)einem Kontrollgerät entsprechend der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr, ABl. Nr. L 370 vom 31. Dezember 1985, S. 1 ff ausgestattet sind und
h)einen Frachtraum aufweisen, der aus einem geschlossenen Körper besteht, der mindestens so breit und so hoch wie die Führerkabine ist und mit dem sichergestellt ist, dass die Sicht nach hinten nur über die Außenspiegel des Zugfahrzeuges möglich ist.
Kosten: ab € 1610,--