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Lesen Sie hier immer unsere aktuellen News aus dem Haus und Rundum das Thema Führerschein und Gesetzesänderungen u.v.m.
Änderungen 2017
Mopedausbildung und Prüfung:
Ab 1. März 2017 darf die Mopedausbildung frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden (bisher 6 Monate). Der Mopedführerschein ist wie bisher frühestens zum 15. Geburtstag auszustellen. Voraussichtlich ab Jahresmitte soll die Mopedprüfung modernisiert werden – ein Computer-Test wird den Multiple Choice-Test auf dem Papier ersetzen.
§ 4 FSG, 18. FSG-Novelle (1. Juli 2017)
Quelle: http://www.oeamtc.at/portal/neuerungen-fuer-den-oesterreichischen-strassenverkehr-ab-2017+2500+1663246