Ausbildungsbeginn: 15 ½ Jahre / 17 ½ Jahre
Klasse F
(Führerschein für landwirtschaftliche Fahrzeuge und spezielle Maschinen)
Was darf ich lenken?
- Zugmaschinen
- Motorkarren
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Transportkarren (mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h)
- Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht.
- Sonderkraftfahrzeuge
Mindestalter
- 16 Jahre, wenn nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die notwendige geistige und körperliche Reife hat, und es spezielle Auflagen oder Einschränkungen bezüglich des Fahrzeugs gibt.
- 18 Jahre, ohne Einschränkungen
Ausbildung
Theoriekurs
- 4 Einheiten Modul F
- 20 Einheiten Modul Grundwissen
Praxisausbildung
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- 4 Einheiten Fahrstunden
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- Praktische Fahrprüfungen für die Klasse F sind sowohl auf Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mindestens 30 km/h allein als auch mit einem zum Verkehr zugelassenem Anhänger abzunehmen, dessen Gesamtmasse mindestens 1000 kg beträgt und der eine Bremsanlage gemäß § 6 Abs. 10 erster Satz KFG 1967 aufweist. Die Zugmaschinen müssen nicht mit Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet sein. Falls der Fahrprüfer nicht am Prüfungsfahrzeug mitfährt, ist eine Funkverbindung zwischen Kandidat und Fahrprüfer zu verwenden.
- Praktische Fahrprüfungen für die Klasse F sind sowohl auf Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mindestens 30 km/h allein als auch mit einem zum Verkehr zugelassenem Anhänger abzunehmen, dessen Gesamtmasse mindestens 1000 kg beträgt und der eine Bremsanlage gemäß § 6 Abs. 10 erster Satz KFG 1967 aufweist. Die Zugmaschinen müssen nicht mit Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet sein. Falls der Fahrprüfer nicht am Prüfungsfahrzeug mitfährt, ist eine Funkverbindung zwischen Kandidat und Fahrprüfer zu verwenden.
Gültigkeit
Die Klasse F gilt nur für den Verkehr in Österreich und in Staaten, die diese Lenkberechtigung anerkennen.
Einschränkungen & Alkoholgrenze
- 0,1 Promille-Grenze, bis zum vollendeten 20. Lebensjahr
- 0,5 Promille, ab dem 20. Geburtstag
Besonderheit:
Die Lenkberechtigung für die Klasse F umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM.
Kosten
Klasse F
650.-
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Das Paket beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsinhalte.
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Wir wollen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei den Fahrstunden um die gesetzliche Mindeststundenanzahl handelt und die Paketpreise der Fahrschulen darauf ausgerichtet sind.
Je nach Können und Entwicklung der Fertigkeiten ist es möglich, für ein positives Prüfungsergebnis zusätzliche Fahrstunden zu absolvieren.
Nicht im Paket inbegriffen sind Lehrmittel, Arztkosten, Gebühren und Abgaben (Behörden), Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs sowie für die Mehrphasenausbildung. Alle Preise sind inkl. MwSt.