Klasse A1


Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11kW (15 PS). Verhältnis von Leistung /Eigengewicht max. 0,1 kw/kgDreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung

Einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse A1, der seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen im Besitz des Code 111 ist, kann die absolvierte praktische Ausbildung angerechnet werden.

Die Ausbildung für die Klasse A1 unterliegt dem Mehr-phasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.

Lenkberechtigung:

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS). Verhältnis von Leistung /Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung


Mindestalter:
16 Jahre. Die praktische Fahrprüfung darf frühestens am 16. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Es ist außerdem möglich, gleichzeitig auch mit der L17-Ausbildung für die Klasse B zu beginnen. (15 ½ Jahre)

Prüfungsfahrzeuge Klasse A1:
Einspurige Krafträder der Klasse A1 ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mindestens 120 ccm und einer Bauartgeschwindigkeit von mindestens 90 km/h


Mehrphasen-Ausbildung:
Die Ausbildung für die Klasse A unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist aber insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.

Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer einer Lenkberechtigung der Klassen A1, A2 oder A hat folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge zu umfassen:

1.ein Fahrsicherheitstraining, ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch und ein Gefahrenwahrneh-mungstraining, die alle an einem Tag abzuhalten sind, im Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung sowie

2.eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von vier bis 14 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung.
Zwischen der Absolvierung der in Z 1 und 2 genannten Inhalte hat ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten zu liegen.“


Voraussetzungen für die Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A2:

  • Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A1
  • Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert
  • Entweder eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 oder A (ohne Ausbildungsverpflichtung) oder eine praktische Schulung in der Dauer von sieben Unterrichtseinheiten auf einem Motorrad der Klasse A2


Voraussetzungen für die Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A, ohne dass die Klasse A2 besessen wurde:

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Mindestens 4 Jahre Besitz der Klasse A1
  • Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert

Praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A

Kosten: ab € 1090,--