KLASSE AM
Motorfahrräder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Wird die Berechtigung für beide Fahrzeugkategorien angestrebt, muss mit beiden in Betracht kommenden Fahrzeugen die praktische Ausbildung am Übungsplatz absolviert werden. Die praktische Schulung im Verkehr muss aber nur einmal absolviert werden. Wird die Berechtigung für ein einspuriges Motorfahrrad angestrebt, ist die praktische Schulung im Verkehr aber jedenfalls mit einem solchen Fahrzeug zu absolvieren. Wird die Lenkberechtigung der Klasse AM nur für eine der beiden Kategorien erworben, ist dies im Führerschein durch einen entsprechenden Zahlencode vermerkt.
Lenkberechtigung:
- Motorfahrräder
- vierrädrige Leichtfahrzeuge
Code 79.01:
Beschränkung auf zweirädrige Kraftfahrzeuge mit und ohne Beiwagen
Code 79.02:
Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse AM
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 15 Jahre
- Ausbildungsbeginn: frühestens 2 Monate vor dem 15. Geburtstag
- Theoriekurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) und eine Theorieprüfung (Mopedprüfung)
- Praxiskurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) am Übungsplatz
- Praxiskurs über zwei Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) Lenken im öffentlichen Verkehr
- Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber der Instruktorin/dem Instruktor oder der Fahrlehrerin/dem Fahrlehrer
- Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, sofern das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde
- ärztliches Gutachten, wenn die Klasse AM nach Vollendung des 20. Lebensjahr beantragt wird.
Erforderliche Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis – mit anderen Dokumenten ist eine Ausweisleistung nur bei der Führerscheinbehörde möglich!)
- Passfoto (Hochformat 35 mm x 45 mm)
- unter 16-Jährige: zusätzlich
Einwilligungserklärung einer/eines Erziehungsberechtigten
Kosten: ab € 299,--