KLASSE C1


Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen;
Mit der Lenkberechtigung der Klasse C1 darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamt-gewicht max. 750 kg) gezogen werden.

Mindestalter:
18 Jahre. Die praktische Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Eine Lenkberechtigung für die Klasse C1 darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse B ist. Wird gleichzeitig eine Lenkberechtigung für die Klasse B und die Klasse C1 beantragt, muss der Antragsteller die theoretische und praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestanden haben, um zur praktischen Fahr-prüfung für die Klasse C1 zugelassen zu werden.

Prüfungsfahrzeuge: Fahrzeuge der Klasse C1 mit

a) einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mindestens 4 000 kg,

b) einer Länge von mindestens 5 m,

c) einer Bauartgeschwindigkeit von mindestens 80 km/h,

d) einem Antiblockiersystem,

e) einem Kontrollgerät entsprechend der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr, ABl. Nr. L 370 vom 31. Dezember 1985, S. 1 ff und

f) einem Frachtraum, der aus einem geschlossenen Körper besteht, der mindestens so breit und so hoch wie die Führerkabine ist und mit dem sicher-gestellt ist, dass die Sicht nach hinten nur über die Außenspiegel des Zugfahrzeuges möglich ist;

Kosten: ab € 1130,--