Ausbildungsbeginn: 17 ½ Jahre

Klasse CE (Kombinationen aus Klasse C und Anhänger)

Was darf ich lenken?

  • Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.


Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Fahrprüfung:
    • 21 Jahre (regulär)
    • 18 Jahre, wenn:
      • Einsatz für Feuerwehr, Militär, Zivilschutz etc.
      • Lehrberuf „Berufskraftfahrer“ abgeschlossen
      • Fahrerqualifizierungsnachweis vorhanden

Ausbildung

Theoriekurs

  • 6 Einheiten Modul E
Theoretische Prüfung muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Kursbesuch absolviert werden.

Praxisausbildung

  • 4 Einheiten Fahrstunden
    Prüfungsfahrzeug:
    entweder Sattelkraftfahrzeuge
    oder Kombinationen aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer Länge von mindestens 7,5 m, die
    • eine höchste zulässige Gesamtmasse von mindestens 20 000 kg und eine Gesamtmasse von mindestens 15 000 kg haben
    • eine Gesamtlänge von mindestens 14 m aufweisen
    • eine Breite von mindestens 2,4 m aufweisen
    • eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 80 km/h aufweisen
    • mit einem mehrstufigen Gruppengetriebe mit mindestens 8 Vorwärtsgängen
    • einem Antiblockiersystem
    • einem Kontrollgerät entsprechend der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr, ABl. Nr. L 370 vom 31. Dezember 1985, S. 1 ff ausgestattet sind und
    • einen Frachtraum aufweisen, der aus einem geschlossenen Körper besteht, der mindestens so breit und so hoch wie die Führerkabine ist und mit dem sichergestellt ist, dass die Sicht nach hinten nur über die Außenspiegel des Zugfahrzeuges möglich ist.

Besonderheiten

Die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst auch

  • die Lenkberechtigung für die Klasse C1E
  • die Lenkberechtigung für die Klasse D1E bzw. DE, wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D1 bzw. D besitzt.

Kosten

Klasse CE

1.610.-
  • Das Paket beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsinhalte. 
  • Wir wollen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei den Fahrstunden um die gesetzliche Mindeststundenanzahl handelt und die Paketpreise der Fahrschulen darauf ausgerichtet sind.
    Je nach Können und Entwicklung der Fertigkeiten ist es möglich, für ein positives Prüfungsergebnis zusätzliche Fahrstunden zu absolvieren.

Nicht im Paket inbegriffen sind Lehrmittel, Arztkosten, Gebühren und Abgaben (Behörden), Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs sowie für die Mehrphasenausbildung. Alle Preise sind inkl. MwSt.

 

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