Ausbildungsbeginn: bei vorhandenem C-Führerschein

Klasse E zu C
(wenn C vorhanden)

Was darf ich lenken?

  • Fahrzeuge der Klasse C (über 7,5 t) + Anhänger über 750 kg

  • Gesamtkombination ohne generelle Obergrenze (abhängig von der technischen Zulassung)

Voraussetzungen

  • Führerschein Klasse C bereits vorhanden
  • Mindestalter bei Fahrprüfung:
    • 21 Jahre (regulär)
    • 18 Jahre, wenn:
      • Einsatz für Feuerwehr, Militär, Zivilschutz etc.
      • Lehrberuf „Berufskraftfahrer“ abgeschlossen
      • Fahrerqualifizierungsnachweis vorhanden

Ausbildung

Theoriekurs

Es ist in der Regel keine separate Theorieprüfung notwendig, da die theoretischen Kenntnisse bereits mit der Grundausbildung (C) erworben wurden.

Praxisausbildung

4 Fahrstunden mit dem entsprechenden Zugfahrzeug + Anhänger

Gültigkeit & Verlängerung

Die Lenkberechtigung für E zu C ist an die Gültigkeit der Grundklasse (C) gekoppelt

Einschränkungen & Alkoholgrenze

  • Promillegrenze: 0,1 ‰ für gewerblichen Verkehr (Berufskraftfahrer), sonst 0,5 ‰
  • Technische Grenzen der Fahrzeuge dürfen nicht überschritten werden
  • Fahrten dürfen nur mit den jeweils zugelassenen Kombinationen durchgeführt werden

Kosten

Klasse E zu C

auf Anfrage
  • Das Paket beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsinhalte. 
  • Wir wollen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei den Fahrstunden um die gesetzliche Mindeststundenanzahl handelt und die Paketpreise der Fahrschulen darauf ausgerichtet sind.
    Je nach Können und Entwicklung der Fertigkeiten ist es möglich, für ein positives Prüfungsergebnis zusätzliche Fahrstunden zu absolvieren.

Nicht im Paket inbegriffen sind Lehrmittel, Arztkosten, Gebühren und Abgaben (Behörden), Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs sowie für die Mehrphasenausbildung. Alle Preise sind inkl. MwSt.

 

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