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Fahrschule Haas
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Klassen
Klasse AM (Moped)
Klasse A1
Klasse A2
Klasse A
Klasse Code 111
Klasse B – L17
Klasse B
Klasse BE
Klasse B96
Klasse C1
Klasse C1E
Klasse E zu C1
Klasse C
Klasse CE
Klasse E zu C
Klasse D1
Klasse D
Klasse D1E
Klasse DE
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Klassenübersicht
Moped
Klasse A
Klasse B
Klasse C
Klasse D
Klasse F
Klasse AM (Moped)
Beginn: 2 Monate vor dem 15. Geburtstag
Einspurige- und dreirädrige Motorfahrräder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
max. 50ccm, 45 km/h
Klasse A1
Beginn: 15 ½ Jahre
Motorräder (mit/ohne Beiwagen) bis 125 cm³, max. 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)
Klasse A2
Beginn: 17 ½ Jahre
Motorräder (mit/ohne Beiwagen) bis 35 kW (48 PS)
Verhältnis Leistung/Eigengewicht max. 0,2 kW/kg
Gedrosselte Motorräder erlaubt (max. Ausgangsleistung: 70 kW)
Klasse A
Beginn: 23 ½ Jahre
Motorräder mit/ohne Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Umfasst auch die Klassen AM, A1 und A2
Klasse Code 111
Beginn: mind. 5 Jahre nach Erwerb der Klasse B (keine Altersgrenze)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
Klasse B - L17
Beginn: 15 ½ Jahre
Pkw gemäß Klasse B (mit Begleitperson)
bestimmte Anhänger sind erlaubt
Klasse B
Beginn: 17 ½ Jahre
Pkw bis 3.500 kg, max. 8 Sitzplätze + Fahrer
3-rädrige Kraftfahrzeuge (ab 21 Jahren)
Krafträder der Klasse A1 (125 cm³, max. 11 kW) mit Code 111 (unter bestimmten Bedingungen)
bestimmte Anhänger
Klasse BE
Beginn: 17 ½ Jahre
Ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht überschreiten darf
Klasse B96
Beginn: 17 ½ Jahre
Ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt. (> Über 4.250 kg brauchst du BE.)
Klasse C1
Beginn: 17 ½ Jahre
Lkw 3.500 kg – 7.500 kg
Sonderkraftfahrzeuge (keine Personenbeförderung)
Anhänger bis 750 kg erlaubt
Klasse C1E
Beginn: 17 ½ Jahre
Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
Klasse E zu C1
Beginn: 17 ½ Jahre
Fahrzeuge der Klasse C1 (max. 7,5 t) + Anhänger über 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse
Gesamtkombination ohne generelle Obergrenze (abhängig von der technischen Zulassung)
Klasse C
Beginn: 17 ½ Jahre
Lkw über 3.500 kg (keine Personenbeförderung)
Sonderkraftfahrzeuge
Bestimmte Busfahrten unter speziellen Bedingungen
Klasse CE
Beginn: 17 ½ Jahre
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Klasse E zu C
Beginn: 17 ½ Jahre
Fahrzeuge der Klasse C (über 7,5 t) + Anhänger über 750 kg
Gesamtkombination ohne generelle Obergrenze (abhängig von der technischen Zulassung)
Klasse D1
Beginn: 20 ½ Jahre
Kraftwagen mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen für beförderte Personen (außer dem Lenkerplatz).
Die höchste Gesamtlänge des Fahrzeugs beträgt maximal 8 Meter
Klasse D
Beginn: 20 ½ / 23 ½ Jahre
Die Führerscheinklasse D berechtigt zum Lenken von Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz.
Klasse D1E
Beginn: 20 ½ Jahre
Ein Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Klasse DE
Beginn: 20 ½ Jahre / 23 ½ Jahre
Ein Zugfahrzeug der Klasse D und ein Anhänger, der eine höchste zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat.
Klasse F
Beginn: 15,5 Jahre
Zugmaschinen
Motorkarren
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Transportkarren (mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h)
Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht.
Sonderkraftfahrzeuge
Klasse AM (Moped)
Beginn: 2 Monate vor dem 15. Geburtstag
Einspurige- und dreirädrige Motorfahrräder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
max. 50ccm, 45 km/h
Klasse A1
Beginn: 15 ½ Jahre
Motorräder (mit/ohne Beiwagen) bis 125 cm³, max. 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)
Klasse A2
Beginn: 17 ½ Jahre
Motorräder (mit/ohne Beiwagen) bis 35 kW (48 PS)
Verhältnis Leistung/Eigengewicht max. 0,2 kW/kg
Gedrosselte Motorräder erlaubt (max. Ausgangsleistung: 70 kW)
Klasse A
Beginn: 23 ½ Jahre
Motorräder mit/ohne Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Umfasst auch die Klassen AM, A1 und A2
Klasse Code 111
Beginn: mind. 5 Jahre nach Erwerb der Klasse B (keine Altersgrenze)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
Klasse B - L17
Beginn: 15 ½ Jahre
Pkw gemäß Klasse B (mit Begleitperson)
bestimmte Anhänger sind erlaubt
Klasse B
Beginn: 17 ½ Jahre
Pkw bis 3.500 kg, max. 8 Sitzplätze + Fahrer
3-rädrige Kraftfahrzeuge (ab 21 Jahren)
Krafträder der Klasse A1 (125 cm³, max. 11 kW) mit Code 111 (unter bestimmten Bedingungen)
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Klasse BE
Beginn: 17 ½ Jahre
Ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht überschreiten darf
Klasse B96
Beginn: 17 ½ Jahre
Ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt. (> Über 4.250 kg brauchst du BE.)
Klasse C1
Beginn: 17 ½ Jahre
Lkw 3.500 kg – 7.500 kg
Sonderkraftfahrzeuge (keine Personenbeförderung)
Anhänger bis 750 kg erlaubt
Klasse C1E
Beginn: 17 ½ Jahre
Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
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Beginn: 17 ½ Jahre
Fahrzeuge der Klasse C1 (max. 7,5 t) + Anhänger über 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse
Gesamtkombination ohne generelle Obergrenze (abhängig von der technischen Zulassung)
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Klasse CE
Beginn: 17 ½ Jahre
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
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Beginn: 20 ½ Jahre
Kraftwagen mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen für beförderte Personen (außer dem Lenkerplatz).
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Klasse D
Beginn: 20 ½ / 23 ½ Jahre
Die Führerscheinklasse D berechtigt zum Lenken von Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz.
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